OLG Karlsruhe - Urteil vom 06.05.2021
9 U 30/18
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 287;
Fundstellen:
NJW-RR 2021, 1395
VersR 2021, 1586
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 18.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 167/17

Rechtsfolgen einer unzutreffend zu hohen Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen DienstesVoraussetzungen eines Schadensanspruchs wegen fehlerhafter Rentenauskunft

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 9 U 30/18

DRsp Nr. 2021/11610

Rechtsfolgen einer unzutreffend zu hohen Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes Voraussetzungen eines Schadensanspruchs wegen fehlerhafter Rentenauskunft

1 Eine unzutreffende (zu hohe) Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes begründet keinen Erfüllungsanspruch des Versicherungsnehmers. Die Rentenauskunft ist weder ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung noch eine zivilrechtliche Willenserklärung im Sinne eines Anerkenntnisses.2 Eine unzutreffende Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse ist eine Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 BGB. Sie kann einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers auslösen, wenn die Auskunft ursächlich für eine wirtschaftlich nachteilige Entscheidung des Versicherungsnehmers ist, beispielsweise wenn sich der Versicherungsnehmer auf Grund der fehlerhaften Auskunft für ein Altersteilzeitmodell oder für eine vorgezogene Altersrente ab 63 entscheidet.3 Für einen Schadensersatzanspruch nach einer fehlerhaften Rentenauskunft kommt es darauf an, wie sich der Versicherungsnehmer bei einer zutreffenden Auskunft verhalten hätte. Die Darlegungs- und Beweislast für seine fiktive Entscheidung bei korrekter Auskunft obliegt dem Versicherungsnehmer, jedoch mit der Beweiserleichterung gemäß § 287 ZPO (überwiegende Wahrscheinlichkeit).

Tenor

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