Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 12.09.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Wohnsitzwechsel in das Ausland die sog. Wegzugsbesteuerung auslöst.
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