BFH - Urteil vom 23.11.2022
I R 52/19
Normen:
AStG § 6 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 607; EStG 2006;
Fundstellen:
BB 2023, 342
BFH/NV 2023, 369
IStR 2023, 181
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 12.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 113/17

Rechtsfolgen eines Wohnsitzwechsels in das Ausland hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung nach dem AStG bei Wertpapierleihe hinsichtlich der betroffenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft

BFH, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen I R 52/19

DRsp Nr. 2023/2108

Rechtsfolgen eines Wohnsitzwechsels in das Ausland hinsichtlich der Wegzugsbesteuerung nach dem AStG bei Wertpapierleihe hinsichtlich der betroffenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft

NV: Die Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer sog. Wertpapierleihe über den Wertpapierbesitz die sog. Wegzugsbesteuerung im Augenblick der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht des Verleihers hindert, bleibt unbeantwortet, wenn sich aus den vertraglichen Regelungen ergibt, dass der Übertragungszeitpunkt dem Umzugszeitpunkt nachfolgt.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 12.09.2019 – 4 K 113/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

AStG § 6 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; BGB § 607; EStG 2006;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Wohnsitzwechsel in das Ausland die sog. Wegzugsbesteuerung auslöst.