I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Ehemann ist nichtselbständig tätig und erzielte außerdem als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die Ehefrau erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Am 21. Februar 2000 erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid, aus dem sich Vorauszahlungen in Höhe von 28 362 DM pro Quartal ergaben. Die Kläger legten gegen diesen Bescheid fristgerecht Einspruch ein. Am 9. Mai 2001 erhoben sie gegen diesen Bescheid Untätigkeitsklage, die das Az. 11 K 2783/01 E erhielt.
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