FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.03.2007
3 K 5/07
Normen:
DBA CHE Art. 15; DBA CHE Art. 15a Abs. 1; DBA CHE Art. 15a Abs. 2; DBA CHE Art. 24; AO § 231 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; FGO § 110 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Rechtskraft des Urteils über Vorauszahlungsbescheide; Unterbrechung der Zahlungsverjährung aufgrund Pfändung; keine Bindung des Gerichts an Verständigungsvereinbarungen bei der Beurteilung von Nichtrückkehrtagen nach DBA-Schweiz; Nachweis von Nichtrückkehrtagen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2007 - Aktenzeichen 3 K 5/07

DRsp Nr. 2009/15666

Rechtskraft des Urteils über Vorauszahlungsbescheide; Unterbrechung der Zahlungsverjährung aufgrund Pfändung; keine Bindung des Gerichts an Verständigungsvereinbarungen bei der Beurteilung von Nichtrückkehrtagen nach DBA-Schweiz; Nachweis von Nichtrückkehrtagen

1. Einer gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerjahresbescheids steht ein rechtskräftiges Urteil über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids nicht entgegen, soweit Gegenstand dieses Verfahrens nicht die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerjahresbescheids war. 2. Die Unterbrechung der Zahlungsverjährung tritt auch dann ein, wenn die Mitteilung der Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner oder seinem Bevollmächtigten unterblieben ist und die Pfändung mangels bestehender Forderung ins Leere geht. 3. Die Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i. S. d. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz liegt auch dann vor, wenn die Rückkehr an den Ansässigkeitsstaat nicht zumutbar ist. An den Tagen, an denen der Kläger bis weit in den Abend hinein gearbeitet hat (bis 22:30 Uhr und darüber hinaus), war ihm die Rückkehr von seinem Arbeitsort an seinen Wohnort "aufgrund seiner Arbeitsausübung" nicht zumutbar.