Die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts - 7. Zivilsenat - vom 26. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme von etwaigen durch die Nebenintervention verursachten Kosten, die die Streithelferin selbst trägt.
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