Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den im Verfahren vor dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - (Az.: ...) gestellten Antrag vom ... auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers zurückzunehmen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes darüber, ob der Antragsgegner -das Finanzamt- zu Unrecht beim Amtsgericht - Insolvenzgericht -) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers gestellt hat. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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