1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Grundstückserwerb des Klägers als unentgeltlicher, und daher nicht grunderwerbsteuerbarer Erwerb von seinem Vater oder wegen rechtsmiss-bräuchlicher Vertragsgestaltung als grunderwerbsteuerbarer und steuerpflichtiger Erwerb von seinem Bruder zu behandeln ist.
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