Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen zum Aktenzeichen
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 17.05.2021 | 29.400 EUR |
ab dem 18.05.2021 | 3.864 EUR |
Die Revision wird nicht zugelassen.
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