Auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 09. September 2020 wird Ziffer I. des Beschlusses dahingehend abgeändert, dass die Beteiligten zu 2 bis 13 ermächtigt werden, eine Delegiertenversammlung des Vereins einzuberufen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. 4.
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