FG Niedersachsen - Urteil vom 27.09.2007
16 K 437/03
Normen:
AO § 42 ;

Rechtsmissbrauch - Die Errichtung eines arbeitsteiligen Systems in der Ferkelerzeugung ist steuerrechtlich kein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 42 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 16 K 437/03

DRsp Nr. 2008/16369

Rechtsmissbrauch - Die Errichtung eines arbeitsteiligen Systems in der Ferkelerzeugung ist steuerrechtlich kein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 42 AO

1. Zu den Voraussetzungen eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO. 2. Allein der Umstand, dass ein Stpfl. in Liefervorgänge als Leistungsempfänger wie als Leistender eingeschaltet war, führt zu keiner unangemessenen Rechtsgestaltung. 3. Die Errichtung eines arbeitsteiligen Systems in der Ferkelerzeugung, bei dem auf Basis langfristiger Liefer- und Abnahmeverträge Zuchtschweine wiederholt an bestimmte Deck-, Warte- und Abferkelbetriebe und die Ferkel von den Zuchtbetrieben an Aufzuchtbetriebe abgegeben werden, muss nicht rechtsmissbräuchlich sein.

Normenkette:

AO § 42 ;

Tatbestand: