LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2023
7 Sa 210/23
Normen:
AGG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbR 2024, 268
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 01.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 10163/23

Rechtsmissbrauch durch Entschädigungsverlangen im Zusammenhang mit einer Bewerbung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2023 - Aktenzeichen 7 Sa 210/23

DRsp Nr. 2024/6666

Rechtsmissbrauch durch Entschädigungsverlangen im Zusammenhang mit einer Bewerbung

Rechtsmissbrauch eines Entschädigungsverlangens ist im Einzelfall anzunehmen, wenn eine Person, die vier Wochen nach ihrer Bewerbung auf eine Stelle, die unter Verstoß gegen § 7 Absatz 1 AGG ausgeschrieben wurde - hier "Sekretärin in Potsdam" - Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren einreicht, ohne dass eine Absage durch die/den potenzielle/n Arbeitgeber/in erfolgte und ohne dass sich die Person nach dem Stand des Bewerbungsverfahren erkundigte, die Person in der Klageschrift gleichwohl mehrfach eine Ablehnung aus Gründen des Geschlechts behauptet. Diese Person hat kein ernsthaftes Interesse an ihrer Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle, sondern möchte die Bewerbung ausschließlich nutzen, um die formale Position eines Bewerbers/eine Bewerberin zu erlangen.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 01.02.2023 - 5 Ca 10163/23 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines zweiten Versäumnisurteils sowie in der Sache über Entschädigungsansprüche nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).