FG Köln - Beschluß vom 05.02.2001
10 V 7639/00
Normen:
FGO § 33 Abs. 1 ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 114 ; InsO § 13 ;

Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag

FG Köln, Beschluß vom 05.02.2001 - Aktenzeichen 10 V 7639/00

DRsp Nr. 2002/2036

Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag

1) Für den Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag ist der Rechtsweg zum Finanzgericht eröffnet. 2) Vorläufiger Rechtsschutz wird durch eine einstweilige Anordnung gewährt, da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Verwaltungsakt ist. 3) Der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, daß im Wege der einstweiligen Anordnung das Ergebnis des Hauptverfahrens vorweggenommen wird.

Normenkette:

FGO § 33 Abs. 1 ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 114 ; InsO § 13 ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller ist ... und vertreibt ...waren auf dem Wochenmarkt.

Mit Schreiben vom 07.11.2000 an das Amtsgericht ... beantragte der Antragsgegner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gem. § 17 Insolvenzordnung über das Vermögen des Antragstellers. Auf den Schriftsatz vom 07.11.2000 und die beigefügte Aufstellung der Abgabenrückstände wird Bezug genommen.

Der Antragsgegner führte in seinem Schreiben aus, der Vollstreckungsschuldner komme seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Es bestünden zur Zeit die in der Anlage ausgewiesenen Abgabenrückstände i.H.v. 32.011,83 DM.