I. Streitgegenstand sind Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Jahre 1993 bis 1995, die der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegenüber der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) AB-Architekturbüro erlassen hat. Die GbR wurde Mitte 1995 aufgelöst.
Gegen die Bescheide wurde namens der GbR Einspruch eingelegt, der nur teilweise Erfolg hatte.
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