BFH - Beschluß vom 04.03.1999
II B 69/98
Normen:
FGO §§ 116 155 ; ZPO § 87 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1223

Rechtsschutzbedürfnis bei NZB

BFH, Beschluß vom 04.03.1999 - Aktenzeichen II B 69/98

DRsp Nr. 1999/6182

Rechtsschutzbedürfnis bei NZB

1. Stützt sich die Begründung einer NZB ausschließlich auf Verfahrensmängel, die nach § 116 FGO der Zulassung zur Einlegung der Revision nicht bedürfen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die NZB, weil es dem Beschwerdeführer möglich gewesen wäre, wegen dieser Rügen auch ohne Beschwerde (zulassungsfrei) Revision nach § 116 FGO einzulegen. 2. Eine Umdeutung der NZB in eine zulassungsfreie Revision kommt nicht in Betracht. 3. Die Kündigung des Vollmachtsvertrages erlangt in Verfahren, in denen Vertretungszwang besteht, regelmäßig erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Bevollmächtigten rechtliche Wirksamkeit. Für eine Fortentwicklung der Bevollmächtigtenstellung nach außen trotz interner Mandatsbeendigung besteht aber in den Fällen kein Grund, in denen die Prozesspartei entweder selbst postulationsfähig ist oder von einem weiteren postulationsfähigen Vertreter vertreten wird, weil in diesen Fällen der Fortgang des Prozesses ohne Schwierigkeiten möglich bleibt.

Normenkette:

FGO §§ 116 155 ; ZPO § 87 Abs. 1 ;

Gründe: