Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Beklagte hat die Besteuerungsgrundlagen für 2012 und 2013 geschätzt, nachdem der Kläger keine Steuererklärungen eingereicht hat. Der Einspruch gegen die Bescheide hatte keinen Erfolg. Die Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Der Kläger hat am 05. Mai 2015 Klage erhoben und begründet die Klage mit der fehlenden Existenz der Bundesrepublik Deutschland unter der Überschrift „Zurückweisung aller Steuern”.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|