I. Die Beschwerdeführer, zwei litauische Staatsangehörige, reisten als Fahrer und Beifahrer eines Lastzuges aus Litauen über Travemünde in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die in Eigentum des Beschwerdeführers zu 1) stehende Zugmaschine war mit einem ihm nicht gehörenden Kühlauflieger verbunden. Bei einer späteren Kontrolle des Lastzuges wurden im Dach des Kühlaufliegers in einem eigens hierfür hergerichteten Versteck 2 901 Stangen (= 580.200 Stück) unversteuerte Zigaretten aufgefunden. Die Zigaretten wurden beschlagnahmt und später eingezogen. Das Hauptzollamt nahm die Beschwerdeführer für die Tabaksteuer in Höhe von 85.347 DM gemäß §
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