Die Berufung des Klägers gegen das am 13.8.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen - Aktenzeichen:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 13.043,37 festgesetzt.
I.
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