Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Januar 2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für den Berufungsrechtszug auf 6.211,80 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung verschiedener Sachverständigenhonorare in Anspruch.
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