FG Niedersachsen - Urteil vom 10.03.2017
14 K 285/16
Normen:
AO § 5; AO § 163; AO § 227; FGO § 102;

Rechtsstreit über das Vorliegen eines Sanierungsgewinns und eines daraus resultierenden teilweisen Erlasses der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Entstehung eines Konfusionsgewinn durch den Rückerwerb von Schuldverschreibungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2017 - Aktenzeichen 14 K 285/16

DRsp Nr. 2019/1808

Rechtsstreit über das Vorliegen eines Sanierungsgewinns und eines daraus resultierenden teilweisen Erlasses der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Entstehung eines Konfusionsgewinn durch den Rückerwerb von Schuldverschreibungen

Eine Billigkeitsmaßnahme unter Beachtung der Regelungen im sog. Sanierungserlass kommt nicht Betracht. Eine Klage gegen eine auf den Sanierungserlass gestützte ablehnende Entscheidung kann selbst dann keinen Erfolg haben, wenn die Verwaltung auch zukünftig Billigkeitsmaßnahmen in Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen gewährt oder Sanierungsgewinne steuerfrei gestellt werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 5; AO § 163; AO § 227; FGO § 102;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Sanierungsgewinn vorliegt und die Einkommensteuer daher teilweise aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen ist.

Der Kläger war im Jahr 2011 zu 66,46 % an der ... KG beteiligt. Für das Streitjahr ist dem Kläger ein Gewinnanteil von ... € im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung zugerechnet worden. Nach Ansicht der Kläger ist darin ein - dem Grunde aber nicht der Höhe nach in Streit stehender - Sanierungsgewinn in Höhe von ... € enthalten.