FG Thüringen - Urteil vom 22.11.2017
4 K 791/16
Normen:
EStG § 10d Abs. 1; EStG § 17;
Fundstellen:
EFG 2018, 2028

Rechtsstreit über die Höhe eines Verlustes aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer landwirtschaftlichen Genossenschaft

FG Thüringen, Urteil vom 22.11.2017 - Aktenzeichen 4 K 791/16

DRsp Nr. 2018/17250

Rechtsstreit über die Höhe eines Verlustes aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer landwirtschaftlichen Genossenschaft

Tenor

1.

Der Bescheid für 2014 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom 12.05.2016, in der geänderten Fassung vom 29.08.2017, in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.11.2016, wird dahingehend geändert, dass bei der Einkommensteuerfestsetzung 2014 gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes ein Verlust aus der Veräußerung von drei Genossenschaftsanteilen an der Agrargenossenschaft A. e.G. i.H.v. insgesamt 107.135,23 € bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt und damit die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag jeweils auf 0 € festgesetzt wird. Der sich dadurch ergebende negative Gesamtbetrag der Einkünfte i.H.v. 4.632,23 € wird auf den Veranlagungszeitraum 2013 zurückgetragen.

Die Berechnung der neu festzusetzenden Einkommensteuer und des neu festzusetzenden Solidaritätszuschlages in dem nach § 10 d Abs. 1 EStG zu ändernden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013 wird dem Beklagten nach § 100 Abs. 2 Satz 2 der () übertragen. Die Behörde wird aufgefordert, den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen und nach Rechtskraft der Entscheidung den Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.

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