FG Köln - Gerichtsbescheid vom 18.05.2020
15 K 279/17
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; AO § 44; AO § 269 Abs. 2 S. 2; AO § 47; AO § 355 Abs. 1; AO § 348; AO § 365 Abs. 3; EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 26b; EStG § 10d Abs. 4 S. 4;

Rechtsstreit über die (teilweise) Steuerbarkeit von dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Rentenbeträge; Berücksichtigung von Zahlungen des Klägers im Zusammenhang mit einer Beteiligung als Kommanditist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung als Betriebsausgaben; Zulässigkeit einer Klage nur eines Ehegatten gegen Einkommensteuerbescheide mit gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten; Wahlmöglichkeit der Ehegatten können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung unter den Voraussetzungen des § 26 EStG

FG Köln, Gerichtsbescheid vom 18.05.2020 - Aktenzeichen 15 K 279/17

DRsp Nr. 2020/12703

Rechtsstreit über die (teilweise) Steuerbarkeit von dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Rentenbeträge; Berücksichtigung von Zahlungen des Klägers im Zusammenhang mit einer Beteiligung als Kommanditist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung als Betriebsausgaben; Zulässigkeit einer Klage nur eines Ehegatten gegen Einkommensteuerbescheide mit gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten; Wahlmöglichkeit der Ehegatten können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung unter den Voraussetzungen des § 26 EStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; AO § 44; AO § 269 Abs. 2 S. 2; AO § 47; AO § 355 Abs. 1; AO § 348; AO § 365 Abs. 3; EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 26b; EStG § 10d Abs. 4 S. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Fragen, ob die dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Rentenbeträge (teilweise) der Besteuerung zu unterwerfen sind und ob Zahlungen des Klägers im Zusammenhang mit einer Beteiligung als Kommanditist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

Der Kläger wurde am ... 1941 geboren. Im Jahre 1970 heiratete er. Die Ehe wurde im Jahr 2011 geschieden. Im Jahre 2016 verstarb die geschiedene Ehefrau.