FG Sachsen - Urteil vom 19.02.2018
5 K 567/17
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Unterbuchst. aa) S. 3;
Fundstellen:
EFG 2018, 1957

Rechtsstreit um den Ansatz eines Rentenfreibetrages; Fehlende Berücksichtigung der Angleichung des Rentenniveaus zwischen Ost- und Westrentnern bei Festlegung der Freibeträge

FG Sachsen, Urteil vom 19.02.2018 - Aktenzeichen 5 K 567/17

DRsp Nr. 2019/194

Rechtsstreit um den Ansatz eines Rentenfreibetrages; Fehlende Berücksichtigung der Angleichung des Rentenniveaus zwischen Ost- und Westrentnern bei Festlegung der Freibeträge

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Unterbuchst. aa) S. 3;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen den Ansatz des Rentenfreibetrages.

Der verheiratete Kläger war zusammen mit seiner Ehefrau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt worden. Frau XXX (ehemalige Klägerin zu 1.) XXX ist am 02. Januar 2018 verstorben; der Kläger ist ihr alleiniger Erbe. Neben weiteren Einkünften bezogen der Kläger und seine Frau in den Streitjahren 2014 und 2015 Renteneinkünfte aus gesetzlichen Leibrenten. Die gesetzlichen Renten im Beitrittsgebiet werden stufenweise an die gesetzliche Rente West angepaßt. Der Beklagte legte bei der Einkommensteuerveranlagung die tatsächlich gezahlte gesetzliche Rente - unter Einbeziehung der zugunsten der Kläger im Rahmen der Rentenanpassung Ost / West erfolgten Rentenerhöhung - zugrunde. Der gegen die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 24. März 2017 - Blatt 11 der Rechtsbehelfsakte).