Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 80 % und der Beklagte zu 20 % zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|