FG Thüringen - Urteil vom 14.03.2018
3 K 737/17
Normen:
EStG § 3 Nr. 44; EStG § 22 Nr. 3;

Rechtsstreit um die einkommensteuerliche Behandlung eines sog. Thüringen- Stipendiums; Vorliegen von steuerbaren bzw. steuerpflichtigen oder steuerfreien Einnahmen bei Erhalt eines Thüringen- Stipendiums

FG Thüringen, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 3 K 737/17

DRsp Nr. 2018/17979

Rechtsstreit um die einkommensteuerliche Behandlung eines sog. "Thüringen- Stipendiums"; Vorliegen von steuerbaren bzw. steuerpflichtigen oder steuerfreien Einnahmen bei Erhalt eines "Thüringen- Stipendiums"

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 44; EStG § 22 Nr. 3;

Tatbestand

Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung eines sog. "Thüringen- Stipendiums", insbesondere ob es sich um steuerbare bzw. steuerpflichtige oder steuerfreie Einnahmen handelt.

Die Klägerin studierte bis zum 31.03.2012 Medizin an der Universität A. Ihre Approbationsurkunde erhielt sie am 11.01.2012. Am 21.02.2012 unterschrieb sie einen Arbeitsvertrag mit dem B. Das Arbeitsverhältnis begann am 01.05.2012.

Am 17.09.2012 schlossen die Klägerin und die "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen", Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar, einen Vertrag über ein "Thüringen-Stipendium", welches auf der Grundlage dieses Vertrages an die Klägerin ausgereicht wurde. Entsprechend der vertraglichen Regelung in § 4 Abs. 2 wurde das Stipendium in einer Summe (... Euro) im Jahr 2012 ausgezahlt.