Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob das Vermögen der E 3 Stiftung & Co. KG (im Folgenden KG) Betriebsvermögen im Sinne des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bewertungsgesetz (BewG) darstellt.
Die KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2011 mit Sitz in L errichtet und im Handelsregister des Amtsgerichts G eingetragen (HRA ). Die KG hat ihren Sitz inzwischen nach G verlegt. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung ihres eigenen und fremden Vermögens mit der Möglichkeit, sich auch an anderen Unternehmen mit ähnlichem Gegenstand zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist die E 3-Stiftung (im Folgenden Stiftung), die allein zur Geschäftsführung und Vertretung der KG berechtigt und verpflichtet ist. Die Stiftung ist von der Bezirksregierung N unter dem 00.00.2011 als selbständige Familienstiftung bürgerlichen Rechts gemäß § 80 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|