FG Münster - Urteil vom 18.06.2020
8 K 786/19 GrE,F
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
DStRE 2021, 163

Rechtsstreit um die Grunderwerbsteuerbarkeit des Kaufs eines Mobilheims

FG Münster, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 8 K 786/19 GrE,F

DRsp Nr. 2020/10263

Rechtsstreit um die Grunderwerbsteuerbarkeit des Kaufs eines Mobilheims

Der Kauf eines Mobilheims, das aufgrund seiner Eigenschwere auf dem Erdboden ruht und hinreichend ortsfest ist, ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kauf eines Mobilheims der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Mit Vertrag vom 03.02.2018 schloss die Klägerin einen Vertrag über ein "Kleinwochenendhaus" auf einem Pachtgrundstück nebst dem Zubehör auf diesem Grundstück. Das Grundstück mit der Adresse A-Straße 01 liegt in einem sog. Feriendorf ("Dorf X.") in Q. Der Kaufpreis betrug 10.000 EUR. Die Klägerin verpflichtete sich daneben, umgehend einen Grundstückspachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen und die Erschließungskosten in Höhe von ..... EUR auf das (im Kaufvertrag angegebene) Konto des Grundstückseigentümers zu zahlen. Der Vertrag trat mit Kaufpreiszahlung am selben Tag in Kraft.

Ebenfalls am selben Tag schloss die Klägerin mit der Grundstückseigentümerin einen Pachtvertrag über die Parzelle A-Straße 01 ab. Der Vertrag enthielt folgende Regelungen: