Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Grundstücke in Erfüllung einer Schenkungsauflage grunderwerbsteuerfrei auf die Klägerin übertragen wurden.
An der A KG (GmbH & Co.) (im Folgenden: A-KG), in deren Eigentum insgesamt dreizehn in Hamburg belegene Grundstücke standen, waren zunächst die Eheleute B und C (im Folgenden: B und C) als Kommanditisten beteiligt. Komplementärin ohne Beteiligung am Gesellschaftsvermögen war die A GmbH (im Folgenden: A-GmbH).
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