Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
4.Der Antrag auf Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird abgelehnt.
Streitig ist, ob eine Teilerbauseinandersetzung zu einer gemischten Schenkung geführt hat.
I. Die Klägerin ist die Erbengemeinschaft nach der am xx. April 2015 verstorbenen Frau E L. Letztere war die Alleinerbin ihres am xx. März 2015 verstorbenen Vaters D F, der neben E L hälftiger Miterbe seiner am xx. Januar 2009 verstorbenen Ehefrau G F geworden war. Im gemeinschaftlichen Testament der Eheleute F vom 15. Februar 2006 war außerdem bestimmt, dass D F einen lebenslänglichen Nießbrauch an dem Erbteil von Frau E L erhalten sollte.
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