FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.02.2020
7 K 3078/18
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1441
ZEV 2020, 447
ZEV 2021, 92

Rechtsstreit um die Herbeiführung einer gemischten Schenkung im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung; Bestimmung des Werts der Bereicherung bei einer gemischten Schenkung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen 7 K 3078/18

DRsp Nr. 2020/8083

Rechtsstreit um die Herbeiführung einer gemischten Schenkung im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung; Bestimmung des Werts der Bereicherung bei einer gemischten Schenkung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

4.

Der Antrag auf Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Teilerbauseinandersetzung zu einer gemischten Schenkung geführt hat.

I. Die Klägerin ist die Erbengemeinschaft nach der am xx. April 2015 verstorbenen Frau E L. Letztere war die Alleinerbin ihres am xx. März 2015 verstorbenen Vaters D F, der neben E L hälftiger Miterbe seiner am xx. Januar 2009 verstorbenen Ehefrau G F geworden war. Im gemeinschaftlichen Testament der Eheleute F vom 15. Februar 2006 war außerdem bestimmt, dass D F einen lebenslänglichen Nießbrauch an dem Erbteil von Frau E L erhalten sollte.