FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.05.2020
11 K 1272/18
Normen:
EnergieStG § 54;

Rechtsstreit um die Höhe der Energiesteuerentlastung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmen nach § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2014; Anspruch auf bilanzielle Zuordnung weitere Wärmenetzverluste der in den Anlagen erzeugten Kesselwärme

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020 - Aktenzeichen 11 K 1272/18

DRsp Nr. 2020/12311

Rechtsstreit um die Höhe der Energiesteuerentlastung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmen nach § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2014; Anspruch auf bilanzielle Zuordnung weitere Wärmenetzverluste der in den Anlagen erzeugten Kesselwärme

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EnergieStG § 54;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Energiesteuerentlastung nach § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) für das Jahr 2014.

Die Klägerin ist ein kommunales Energieversorgungsunternehmen. Einer ihrer Tätigkeitsbereiche ist die Erzeugung, Fortleitung und der Verkauf von Wärme. Insoweit handelt es sich bei ihr unstreitig um ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG i.V.m. § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) und Abschnitt E (Energie- und Wasserversorgung) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003). Die Klägerin erzeugt Wärme in eigenen Anlagen. Daneben bezieht sie auch Wärme von anderen Anlagenbetreibern (sog. "Bezugswärme").