FG München - Urteil vom 13.11.2018
5 K 236/15
Normen:
UmwStG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2019, 1264
BB 2019, 2541
DStRE 2019, 1482
EFG 2019, 443
ZEV 2019, 239

Rechtsstreit um die Höhe eines aufgrund der Verschmelzung einer GmbH im Wege der Aufnahme entstandenen Übernahmegewinns; Möglichkeit der Einbeziehung von nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in das Privatvermögen der übernehmenden natürlichen Person erworbenen Anteilen

FG München, Urteil vom 13.11.2018 - Aktenzeichen 5 K 236/15

DRsp Nr. 2019/2799

Rechtsstreit um die Höhe eines aufgrund der Verschmelzung einer GmbH im Wege der Aufnahme entstandenen Übernahmegewinns; Möglichkeit der Einbeziehung von nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in das Privatvermögen der übernehmenden natürlichen Person erworbenen Anteilen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UmwStG § 4 Abs. 4;

Gründe

I.

Streitig ist, ob dem Kläger ein aufgrund der Verschmelzung einer GmbH im Wege der Aufnahme entstandener Übernahmegewinn in zutreffender Höhe zugerechnet wurde.