Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob dem Kläger ein aufgrund der Verschmelzung einer GmbH im Wege der Aufnahme entstandener Übernahmegewinn in zutreffender Höhe zugerechnet wurde.
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