FG Köln - Urteil vom 06.11.2019
2 K 2692/18
Normen:
VersStG § 5 Abs. 1; VersStG § 6 Abs. 1; VersStG § 7; VersStG § 8 Abs. 2; AO § 119 Abs. 1; AO § 157 Abs. 1 S. 2; AO § 168;

Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Versicherungsteuer-Nachforderungsbescheids; Ordnungsgemäße Berechnung der Versicherungsteuer für vereinnahmte Versicherungsentgelte unter Zugrundelegung des ermäßigten Steuersatzes für eine Hagelversicherung; Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit der Steuerfestsetzung

FG Köln, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen 2 K 2692/18

DRsp Nr. 2020/6819

Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Versicherungsteuer-Nachforderungsbescheids; Ordnungsgemäße Berechnung der Versicherungsteuer für vereinnahmte Versicherungsentgelte unter Zugrundelegung des ermäßigten Steuersatzes für eine Hagelversicherung; Voraussetzungen der hinreichenden Bestimmtheit der Steuerfestsetzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 914.854,-- EUR festgesetzt.

Normenkette:

VersStG § 5 Abs. 1; VersStG § 6 Abs. 1; VersStG § 7; VersStG § 8 Abs. 2; AO § 119 Abs. 1; AO § 157 Abs. 1 S. 2; AO § 168;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Versicherungsteuer-Nachforderungsbescheids, und hierbei insbesondere um die Frage, ob die Steuerfestsetzung hinreichend bestimmt genug erfolgt ist, und ob für vom Kläger im Jahre 2009 vereinnahmte Versicherungsentgelte die Versicherungsteuer unter Zugrundelegung des ermäßigten Steuersatzes für eine Hagelversicherung zu berechnen ist.