FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 07.04.2020
3 K 1497/18
Normen:
DBA-Schweiz Art. 3 Abs. 2; EStG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a); EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse; Vorliegen der Voraussetzungen für einen Abzug der überobligatorischen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-) Beiträge zur Pensionskasse als Sonderausgaben

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 07.04.2020 - Aktenzeichen 3 K 1497/18

DRsp Nr. 2020/8163

Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse; Vorliegen der Voraussetzungen für einen Abzug der überobligatorischen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-) Beiträge zur Pensionskasse als Sonderausgaben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 3 Abs. 2; EStG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a); EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse.

Die Kläger sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2016 (Streitjahr) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie hatten ihren Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) und ihre ständige Wohnstätte (Art. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971, BGBl II 1972, 1022, i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 21. Dezember 1992, BGBl II 1993, 1888; im Folgenden: DBA-Schweiz) im Inland.

Die [ ___ ] Klägerin ging im Inland einer sozialversicherungspflichtigen nichtselbständigen Tätigkeit nach.