Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse.
Die Kläger sind Eheleute, die im Veranlagungszeitraum 2016 (Streitjahr) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie hatten ihren Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -- AO --) und ihre ständige Wohnstätte (Art.
Die [ ___ ] Klägerin ging im Inland einer sozialversicherungspflichtigen nichtselbständigen Tätigkeit nach.
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