Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 9.2.2018 (Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, der Löschung der zu Gunsten der Beklagten im Grundbuch des Amtsgerichts Dachau für K., Blatt ...99 eingetragenen Auflassungsvormerkung betreffend das Grundstück Flurnummer ...94/6, Abteilung II, lfd. Nr. 6 der Eintragungen, der Gemarkung K., B.straße 225, Gebäude- und Freifläche zu 1.218 qm, zuzustimmen und die Löschung zu bewilligen.
3.Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. 5.
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