BFH - Beschluss vom 08.01.2013
VII ER-S 1/12
Normen:
InformationsfreiheitsG Hamburg § 4; TransparenzG § 1 Abs. 2; VwGO § 40 Abs. 1;

Rechtsweg für Antrag des Insolvenzverwalters auf Einsicht in die Vollstreckungsakten des Finanzamts

BFH, Beschluss vom 08.01.2013 - Aktenzeichen VII ER-S 1/12

DRsp Nr. 2013/17785

Rechtsweg für Antrag des Insolvenzverwalters auf Einsicht in die Vollstreckungsakten des Finanzamts

Für einen auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (§ 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

Normenkette:

InformationsfreiheitsG Hamburg § 4; TransparenzG § 1 Abs. 2; VwGO § 40 Abs. 1;

Gründe

Der VII. Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach für einen auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (§ 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.