Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs feststellenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2019 -
I.
Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht Münster am 15.06.2018 ausgestellten Erbscheins Alleinerbin nach ihrem am 23.01.2018 im Alter von Jahren verstorbenen Vater Dr. T V , der Arbeitnehmer der Beklagten war.
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