FG Bremen - Urteil vom 10.11.2022
2 K 37/20 (3)
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1;

Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei felender Fähigkeit sich selbst zu unterhalten infolge Behinderung

FG Bremen, Urteil vom 10.11.2022 - Aktenzeichen 2 K 37/20 (3)

DRsp Nr. 2023/1336

Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei felender Fähigkeit sich selbst zu unterhalten infolge Behinderung

Tenor

Der Bescheid vom ...2019 über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ab Juli 2019 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom ...2020 werden mit Wirkung für die Monate Juli 2019 bis Januar 2020 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung ab Juli 2019.