I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die zollbegünstigte besondere Verwendung von Rindern erfüllt sind.
Die Klägerin ließ am 13. März 1995 28 lebende Rinder, Hausrinder, mit einem Gewicht von mehr als 160-300 kg, Simmenthaler Fleckviehrasse, unter zollamtlicher Überwachung, mit der Codenummer 0102 9049 0400 aus Tschechien anmelden und beantragte die Abfertigung zum freien Verkehr zur besonderen Verwendung unter zollamtlicher Überwachung. Sie legte bei der Abfertigung die Warenrechnung, die Tiergesundheitsbescheinigungen, die Grenzübertrittsbescheinigung und die Einfuhrlizenz Nr. 24.103-002/95 vom 17. Februar 1995 mit Anteilsbescheinigung Nr. 146/94/31-0244 vor.
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