LAG München, vom 27.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1000/14
ArbG Augsburg, vom 25.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3434/13
Rechtswirksamer Ausschluss von Rückforderungsansprüchen in der Satzung einer UnterstützungskasseKeine AGB-Kontrolle im Gesellschaftsrecht und im VereinsrechtRichterliche Inhaltskontrolle bei Satzungsregelungen
BAG, Urteil vom 21.03.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 619/15
DRsp Nr. 2017/7836
Rechtswirksamer Ausschluss von Rückforderungsansprüchen in der Satzung einer UnterstützungskasseKeine AGB-Kontrolle im Gesellschaftsrecht und im VereinsrechtRichterliche Inhaltskontrolle bei Satzungsregelungen
Orientierungssätze:1. Werden durch die Satzung einer in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins geführten Gruppenunterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, erfasst dieser Ausschluss auch etwaige Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsrecht (§ 675 Abs. 1, § 667BGB).2. Ein in einer Satzung einer Unterstützungskasse vorgesehener Ausschluss von Rückforderungsansprüchen hält einer Inhaltskontrolle nach §§ 242, 315BGB stand, wenn die Satzung für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft des Trägerunternehmens eine Auskehrung des segmentierten Kassenvermögens auf andere Einrichtungen vorsieht, die mittelbare Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.