I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 24.04.2015 - Az.:
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss:
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 125.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 16.10.2014 über die Teilung des Geschäftsanteils Nr. 2 und die Zuweisung der durch die Teilung entstandenen Geschäftsanteile unwirksam sind. Auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|