Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) die von der Klägerin (Klin.) und ihrem Ehemann für einen Anbau an das bestehende Wohnhaus beantragte Eigenheimzulage zu Recht nach den Vorschriften des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 und nicht in der für das Jahr 1996 gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 1996 gewährt hat.
Die Klin. ist verheiratet und bewohnt mit ihrem Ehemann und den drei minderjährigen Kindern das als Einfamilienhaus bewertete Grundstück. Die Eheleute sind je zur Hälfte ideelle Miteigentümer des Hausgrundstücks.
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