Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auserlegt.
III.Die Revision wird hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1), 3) und 4) für die Klägerin zugelassen. Hinsichtlich des Berufungsantrags zu 2) wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich.
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