FG Niedersachsen - Beschluss vom 22.06.2000
14 V 453/99
Normen:
AO § 110 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1154

Rechtzeitigkeit eines Einspruchs

FG Niedersachsen, Beschluss vom 22.06.2000 - Aktenzeichen 14 V 453/99

DRsp Nr. 2000/7779

Rechtzeitigkeit eines Einspruchs

1. Die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Absendung eines Einspruchs beweist nicht dessen rechtzeitigen Zugang, sofern er vom Finanzamt bestritten wird. 2. Ein mittels PC erstelltes Postausgangsbuch kann die Aufgabe zur Post nicht glaubhaft machen, wenn es zu jeder Zeit abgeändert und neu ausgedruckt werden kann, ohne dass die Abänderung auffallen würde.

Normenkette:

AO § 110 ;

Gründe: