LSG Bayern - Urteil vom 11.01.2021
L 12 SF 113/19
Normen:
JVEG § 4 Abs. 5; ZuSEG § 16 Abs. 2; JVEG § 8 Abs. 1; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1; JVEG § 8 Abs. 2; JVEG § 9 Abs. 1; SGB XI § 14 Abs. 2; SGB X § 15 Abs. 2; JVEG § 4 Abs. 3; JVEG § 4 Abs. 4 S. 1; JVEG § 4 Abs. 7 S. 2-3; JVEG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 20.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 RF 2/19

Reformatio in Peius bezüglich der Sachverständigenvergütung im BeschwerdeverfahrenHerabsetzungsverbot hinsichtlich der Vergütung des Sachverständigen im BeschwerdeverfahrenPlausibilitätsprüfung bezüglich des notwendigen Zeitaufwands des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

LSG Bayern, Urteil vom 11.01.2021 - Aktenzeichen L 12 SF 113/19

DRsp Nr. 2023/6168

Reformatio in Peius bezüglich der Sachverständigenvergütung im Beschwerdeverfahren Herabsetzungsverbot hinsichtlich der Vergütung des Sachverständigen im Beschwerdeverfahren Plausibilitätsprüfung bezüglich des notwendigen Zeitaufwands des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

1. Im Beschwerdeverfahren nach § 4 JVEG gilt das Verbot der reformatio in peius.2. Der für die Vergütung maßgebende Zeitaufwand für tabellarische Darstellungen zur Beurteilung und Beantwortung von Beweisfragen (etwa Module zur Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit) richtet sich grundsätzlich nach den Angaben des Sachverständigen. Nur bei belastbaren Anhaltspunkten für einen objektiv nicht notwendigen Zeitaufwand kann Anlass für eine Plausibilitätsprüfung bestehen.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20.02.2019, Az. S 15 RF 2/19, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

JVEG § 4 Abs. 5; ZuSEG § 16 Abs. 2; JVEG § 8 Abs. 1; JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1; JVEG § 8 Abs. 2; JVEG § 9 Abs. 1; SGB XI § 14 Abs. 2; SGB X § 15 Abs. 2; JVEG § 4 Abs. 3; JVEG § 4 Abs. 4 S. 1; JVEG § 4 Abs. 7 S. 2-3; JVEG § 4 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Höhe der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes medizinisches Gutachten in einem pflegeversicherungsrechtlichen Streit.