FG München - Urteil vom 09.11.2007
8 K 765/06
Normen:
EStG § 10d Abs. 4 S. 1 ; AO § 179 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 358

Regelungsinhalt eines Verlustfeststellungsbescheids; Keine Feststellung weiterer negativer Einkünfte durch Ergänzungsbescheid

FG München, Urteil vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 8 K 765/06

DRsp Nr. 2008/1958

Regelungsinhalt eines Verlustfeststellungsbescheids; Keine Feststellung weiterer negativer Einkünfte durch Ergänzungsbescheid

1. Ein Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs, der Verlustvorträge bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften feststellt, beinhaltet gleichzeitig unausgesprochen die negative Aussage, dass bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen im betreffenden Veranlagungszeitraum keine weiteren negativen Einkünfte unausgeglichen geblieben sind. 2. Sind in einem bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid bestimmte negative Einkünfte, die der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung nicht erklärt hatte, nicht berücksichtigt, so ist der Bescheid zwar fehlerhaft, aber nicht ergänzungsbedürftig i.S.v. § 179 Abs. 3 AO. Es ist keine notwendige Feststellung unterblieben, die in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden könnte.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4 S. 1 ; AO § 179 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht den Erlass eines Ergänzungsbescheides zum Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2002 wegen eines nach Bestandskraft der Verlustfeststellung erklärten weiteren Verlustes ablehnen durfte.