LAG Hamm, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1176/14
ArbG Detmold, vom 02.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 13/14
Regelungskompetenz der Betriebsparteien für auf das Regelrentenalter bezogene AltersgrenzenBindung der Betriebsparteien an das Gebot des Vertrauensschutzes
BAG, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen 1 AZR 292/15
DRsp Nr. 2017/5416
Regelungskompetenz der Betriebsparteien für auf das Regelrentenalter bezogene AltersgrenzenBindung der Betriebsparteien an das Gebot des Vertrauensschutzes
1. Betriebsparteien sind berechtigt, eine Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu regeln, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt.2. Eine solche Betriebsvereinbarung muss aus Gründen des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen für die bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits rentennahen Arbeitnehmer vorsehen.Orientierungssätze:1. Die Betriebsparteien sind wegen § 75BetrVG bei ihrer Normsetzung auch an das aus Art. 2 Abs. 1GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3GG) folgende Gebot des Vertrauensschutzes gebunden.2. Wird erstmals durch Betriebsvereinbarung eine Altersgrenze eingeführt, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt, erfordert es der Grundsatz des Vertrauensschutzes, auf die besondere Situation der bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits rentennahen Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Dazu sind für diese Personengruppe grundsätzlich Übergangsregelungen vorzusehen.
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