Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 26.1.2015 wird festgestellt:
Anordnungen des Beteiligten gegenüber einzelnen Arbeitnehmern, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen, unterliegen der Mitbestimmung.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Antragsteller ist Personalrat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, dem Beteiligten.
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