Der Kläger und die Beigeladene sind seit 1985 geschieden. In den Jahren 1974 bis 1977 wurden sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 1974, 1975 und 1977 ergingen Steuerfestsetzungen auf 0,00 DM (Freistellungsbescheide), für 1976 wurde mit Bescheid vom 23.06.1986 unter Berücksichtigung eines Verlustabzugs aus 1975 in Höhe von ... DM sowie eines Verlustrücktrags aus 1977 in Höhe von ... DM (zu versteuerndes Einkommen ... DM) Einkommensteuer lt. Splittingtabelle in Höhe von ... DM festgesetzt.
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