FG Sachsen, vom 28.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1623/06
Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG; Auflösung einer Normenkollision; Erfordernis eines förmlichen Revisionsantrags; Pflichten des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Steuervergünstigungen; Gleichheitssatz
BFH, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen X R 1/07
DRsp Nr. 2008/6436
Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35aEStG; Auflösung einer Normenkollision; Erfordernis eines förmlichen Revisionsantrags; Pflichten des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Steuervergünstigungen; Gleichheitssatz
»Die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3EStG (Baukindergeld) ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35aEStG zu berücksichtigen.«