Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin ist die Mutter des am 27. Juni 1985 geborenen Sohnes M. Sie streitet mit der Beklagten um die Berechtigung zum Erhalt von Kindergeld für das Jahr 2006.
M begann im Jahr 2004 eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Saarbrücken. Die Klägerin beantragte am 13. April 2007 bei der Beklagten Kindergeld für M betreffend das Jahr 2006 (
Der hiergegen eingelegte Einspruch (
Am 17. September 2007 erhob die Klägerin Klage (Bl. 1).
Sie beantragt sinngemäß (Bl. 2),
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