Streitig ist, ob die Klägerin eine Rücklage nach §§ 6b, 6c Einkommensteuergesetz (EStG) in der Einahme-Überschuss-Rechnung auf den 30. Juni 1998 berücksichtigen durfte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|